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§1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse
und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen Maik Jech
(nachfolgend HAD Events genannt) und seinen Vertragspartnern, die Sach- und
Dienstleistungen von HAD Events in Anspruch nehmen (nachfolgend Mieter genannt).
Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.
§2 Angebot und Vertragsschluß
Die Angebote von HAD Events sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch HAD Events
bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen (Telefax) Form.
Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit dem Tage der Rückgabe
der gemieteten Geräte. Abholung und Rückgabe können nur während der Geschäftszeiten
(Montags bis Freitags 10.00 - 18.00 Uhr) erfolgen. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf
eine Mietdauer von 24 Stunden. Angebrochene Tage werden als voller Tag berechnet.
§3 Gewährleistung und Haftung
HAD Events verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer
der Mietzeit zu überlassen. Die Übergabe erfolgt im Lager von HAD Events. Eine Anlieferung
erfolgt gegen Berechnung der Kosten. HAD Events ist zur Instandhaltung der Mietsache
während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor Versand der gemieteten Geräte von
deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung
des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte. Die Mietsache ist pfleglich zu
behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und
abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt HAD Events zur
sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Der Mieter hat für eine störungsfreie
Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden
der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen
hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne das der Mieter den Mangel
zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, HAD Events den Mangel unverzüglich anzuzeigen.
Der Mieter sichert HAD Events zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet
zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des
Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder
andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.
Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist HAD Events
hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten
wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Darüberhinaus ist der Mieter
verpflichtet, den HAD Events nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins
entstandenen Schaden zu ersetzen.
§4 Gewährleistungsansprüche des Mieters
Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, daß der Mieter die Vollständigkeit und
Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übernahme gem. § 4, Ziffer 1, überprüft hat und der Mangel
der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist
HAD Events nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist HAD Events
zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises
zu verlangen. Gewährleistungsansprüche des Mieters im übrigen sind ausgeschlossen.
§5 Schadensersatz
Der Haftungssausschluß gilt auch für die Schadensersatzansprüche des Mieters, so für
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver
Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluß gilt für jegliche Art von
Folgeschäden; ausgenommen vom Haftungsausschluß sind solche Ersatzansprüche. deren
Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Handeln von HAD Events
beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten
Eigenschaft. Soweit die Haftung von HAD Events ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der Angestellten HAD Events. Bei der Vermietung von technisch aufwendigen
Geräten (wie z.B. Videoprojektoren, Farbwechsler, computergesteuerte Leuchten usw.) ohne
Fachpersonal von HAD Events wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion
übernommen. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund
und -höhe. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller
geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE, zu sorgen. Ferner ist das
Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel
über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muß ein Sachkundiger befragt werden. Ansonsten
gelten alle unter §5 genannten Haftungsbeschränkungen.
§6 Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit derjeweiligen Mietsache verbundene Risiko
ordungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluß der Versicherung ist HAD Events
auf Verlangen nachzuweisen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters übernimmt HAD Events die
Versicherung gegen Berechnung der Kosten.
§7 Preise / Zahlungen
Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte dies
nicht geschehen sein, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste ohne Abzüge. Die Zahlung
erfolgt in solchen Fällen per Vorauskasse. HAD Events behält sich vor, die Preisliste jederzeit und
ohne Ankündigung zu verändern. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 30 Tagen vor
Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert,
ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 20% der vereinbarten Gebühren zu zahlen. Wird ein bereits
erteilter Auftrag innerhalb 10 Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung
der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten
Gebühren zu zahlen. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 3 Tagen vor Veranstaltungs-
oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr
in Höhe von 80% der vereinbarten Gebühren zu zahlen. Im Falle eines Zahlungsverzuges des
Mieters kann HAD Events ohne besonderen Nachweis Zinsen in Höhe des maximal zulässigen
Satz  über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung stellen.
Sonstige Ansprüche von bleiben unberührt. Der Mieter kann nur dann Forderungen aufrechnen
oder ein Zurückbehaltungsrechtgeltend machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.
§8 Eigentumsvorbehalt
Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von HAD Events.
§9 Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter
freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen
unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten
Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen
werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
§10 Schlußbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen HAD Events und
dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs-
und Vertragssprache. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Berlin. Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedigungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise
diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten
kommt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alle technischen Angaben ohne Gewähr. Änderungen
der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten.